in unseren Fachgebieten
Seit vielen Jahren vertritt die PWW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München (Stachus/Karlsplatz), Erding (Flughafen), Nürnberg, Baden-Württemberg fachkundig und versiert auf vielen Rechtsgebieten, und zwar vom Handels- und Gesellschaftsrecht über das Steuer- und Immobilienrecht zum Familien- und Erbrecht, und auch im Schuld- und Schadensersatzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenz- und Vertragsrecht sowie im Internet-, Medien- und Datenschutzrecht.
Mit Fachverstand, Empathie und Durchsetzungskraft verhelfen wir Ihnen zu Ihrem guten Recht, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Hierbei vertreten wir einen pragmatischen, lösungsorientierten Ansatz und bieten Ihnen eine erfolgreiche Lösung Ihres Rechtsfalls.
Unsere Kanzlei berät Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und auch Privatpersonen fachkundig und zeitnah mit anwaltlicher Präzision und strategischem Geschick. Vertrauensvolle Mandantenbeziehungen und kostenschonendes Vorgehen stehen bei uns im Vordergrund. Ihr kompetentes Team von Rechtsanwälten freut sich darauf, Ihnen rechtlich beizustehen und Sie tatkräftig zu unterstützen.
Rechtsstreitigkeiten – seien es Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, eine unvermutete Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die schwierige Erfahrung einer Erbauseinandersetzung oder einer Scheidung – stellen für alle Parteien meist eine große Belastungsprobe dar. An dieser Stelle ist es wichtig, starke Anwälte als Partner an Ihrer Seite zu wissen. Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten berät und vertritt Sie professionell, insbesondere in allen Bereichen des Insolvenz- und Sanierungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuer-, Wirtschafts- und Vertragsrechts.
Egal was Sie beschäftigt, wir sind an Ihrer Seite. Wir sind erst dann zufrieden, wenn Sie es auch sind.

Rechtsanwältin | Gesellschafterin und Geschäftsführerin

Rechtsanwältin | angestellte Berufsträgerin

Rechtsanwalt | selbständiger Kooperationspartner
Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit dem Recht der Kaufleute beschäftigt. In der Europäischen Union ist das Handelsrecht in großen Teilen durch Richtlinien harmonisiert.
Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.
Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetzte gerechnet.
Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Erfassen lässt sich der Begriff nur, wenn auf die einzelnen Rechtsgebiete abgestellt wird, insbesondere auch in der grundbuchrechtlichen Umsetzung.
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft regelt.
Das Erbrecht regelt auf den Eintritt des Todes einer jeden Person, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zu treffen und auch Vermächtnisse bzw. Auflagen (Grabpflege) anzuordnen.
Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände, z.B. Insolvenzverschleppung, Kredit- und Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Internetkriminalität.
Das Insolvenzrecht regelt die gemeinschaftliche Befriedigung von Gläubigern im Falle des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung des Schuldners und alle damit im Kontext stehenden Rechtsverhältnissen.
Vertragsrecht regelt das Zustandekommen, die Durchführung und die Beendigung von Verträgen (Pacta sunt servanda). Es legt die Rahmenbedingungen für alle Arten von Verträgen fest; wichtig hierbei sind: Vertragsfreiheit, Pflichtverletzungen, Widerrufs- und Rücktrittsrechte.